Barrierefreiheits­erklärung

Das Bundesgremium des Fahrzeughandels als Interessensvertretung in der Wirschaftskammer ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits- Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://www.autoverbrauch.at/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018- 08) vereinbar.

1. Nicht barrierefreie Inhalte

Getestet wurde die Domain https://www.autoverbrauch.at/

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • PDF und andere Office Dokumente:
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
  • Es fehlen die Alternativtexte für die Teaserbilder (WCAG Erfolgskriterien 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt und 2.4.4 Linkzweck im Kontext).
  • Das WCAG Erfolgskriterien 1.4.3 Kontrast (Minimum) ist bei folgenden Elementen nicht erfüllt: Bypassblock, Links im Inhaltsbereich, Navigationslinks, Footerlinks, Pager, teilweise beim weissen Text auf Hintergrundbildern.
  • Die ePapers verwenden eine Technologie, die Text als Bilder rendert. Der Inhalt ist daher nicht ideal lesbar. Für Screenreader ist er gar nicht zugänglich und mit Tastatur nur teilweise bedienbar (Erfolgskriterium 1.4.4).
  • Das Tool Privatsphäreeinstellungen und die Regler in der Suche sind mit Tastatur und Screenreader nicht benutzbar (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit).
  • Es fehlt auf der Artikel-Übersicht die Überschrift der Ebene 1 (Erfolgskriterium 2.4.6).
  • Der Keyboard-Fokus-Indikator ist im Cookie-Consent, in den Hauptmenüpunkten, im Navigationsburger, in den ePapers und beim Regler in der Suche nicht vorhanden und erschwert eine Bedienung der Seite mit der Tastatur (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7).

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.04.2021 erstellt.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.04.2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Webseite werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an fahrzeughandel@wko.at.

  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren