Kraftstoffkompatibilität

Die EU-Richtlinie 2014/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates befasst sich mit der europaweiten Förderung von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe. Der breitere Zugang zu «alternativen Kraftstoffen» soll unter anderem dadurch erleichtert werden, dass Neufahrzeuge und Tankstellen sowie Ladestationen in einer einheitlichen Art gekennzeichnet werden müssen. So sollen die Fahrzeugführer den Kraftstoff, den sie für ihr Fahrzeug verwenden dürfen, besser auswählen können.

Obwohl diese Informationen derzeit schon in den Fahrzeughandbüchern und bei den meisten Fahrzeugen als Zusatzinformation im Bereich des Tankdeckels/der Tankklappe zu finden sind, waren sie bisher in Europa nicht einheitlich ausgeführt. Die Richtlinie sieht nun die Einführung eines neuen, einzigartigen und harmonisierten Designsatzes von Kraftstoffkennzeichnungen vor.

Diese einheitlichen Symbole werden angebracht:

  • bei neu produzierten Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Tankklappe bzw. des Tankdeckels und in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Bei neueren Fahrzeugen können sie auch zusätzlich im elektronischen Handbuch abgebildet sein, das oft über das Infotainment-Center eines Fahrzeugs verfügbar ist;
  • an allen öffentlichen Tankstellen an der Zapfsäule und an der Zapfpistole;
  • als Information im Fahrzeughandel

Mehr Informationen finden Sie hier: 

https://www.autoverbrauch.at/sites/default/files/2018-11/QA-operators-DE.PDF